Auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (das ist der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten von Grund und Boden, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten) gilt ein besonderer Steuersatz von 30 % ().
Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns wird die Summe dieser Veräußerungserlöse und des gemeinen Werts der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter dem Buchwert des Betriebsvermögens gegenübergestellt.
Ein Zwischenverlust entsteht, wenn der Veräußerungserlös des betreffenden Vermögensgegenstandes unterhalb des bilanziellen Buchwertes zum Verkaufszeitpunkt liegt.
Für Zwecke des internen Rechnungswesens kann auch die Berechnung eines möglichen Veräußerungserlöses sinnvoll sein, der nach einem Verkauf nach Ablauf der Nutzungsdauer zu erzielen ist.