Für Wasser, das in Behältnisse abgefüllt wird, müssen die Grenzwerte am Punkt der Abfüllung eingehalten werden, d. h. am Zapfhahn (der Trinkwasserverordnung).
Die Studie prognostiziert, dass die Nitratkonzentration aufgrund der Intensivlandwirtschaft im Oberlauf der Lethe die in der heutigen Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte deutlich übersteigen werde.
Berührungspunkte gibt es mit zahllosen anderen Rechtsmaterien, wie Straßenrecht, Baurecht, Gewerberecht, Bergrecht, Forstrecht, Eisenbahnrecht, Schifffahrtsrecht, Elektrizitätsrecht, Abfallrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Lebensmittelrecht (Trinkwasserverordnung).
Da das aufbereitete Wasser jedoch nicht mehr der Trinkwasserverordnung, sondern lediglich dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch unterliegt, gelten hier andere gesetzliche Grundlagen.