Dazu gehörten unter anderem Sneaker ohne Schnürsenkel (als Anspielung darauf, dass Schnürsenkel im Gefängnis nicht erlaubt waren), Trainingsanzüge und Goldketten.
Die Waren sind somit keine Trainingsanzüge im Sinne des Zolltarifes und müssen getrennt als Oberteile und Unterteile mit je hälftigem Wert angemeldet werden.
Trainingsanzüge bestehen meist aus Jacke und Hose, das Material ist oft Nylon oder Polyester, manchmal mit einer zweiten Stofflage innen (Futter) aus Frottee, Baumwolljersey oder Netzstoff.
Wer ihr in späten Jahren begegnete, erinnert eine zurückhaltende, freundliche Frau, stets in einem abgetragenen Trainingsanzug, das weiße Haar locker zusammengenommen.