Daraufhin sei diese Schlossherrin dazu verurteilt gewesen, zu ihrer Todesstunde als Geist in schwarzen Gewändern die Räume des Schlosses zu durchschreiten.
Der darin enthaltene Plenarablass erließ den Käufern des entsprechenden Ablassbriefs bei einer sofort und in der Todesstunde abgelegten Beichte die zeitliche Sündenstrafe im Fegefeuer für fast alle Sünden.