Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Genau genommen müssen zum potenziellen Buchgeld auch die dem Bankkunden eingeräumten, noch nicht ausgenutzten Kreditlinien (Dispokredit, Kontokorrentkredit) sowie Termineinlagen und Spareinlagen von Nichtbanken gerechnet werden.
Ein Teil des Risikomanagements der Geschäftsbanken ist es somit Spar- oder Termineinlagen mit Fristen einzuwerben, die zu ihren Kreditverträgen und Vermögenswerten passen.
Die Forderungen von Einlegern, insbesondere aus Spar-, Sicht- und Termineinlagen sowie aus von einem Mitgliedsinstitut begebenen Schuldverschreibungen im Besitz von Nichtbanken, sind damit umfassend abgesichert.
Erteilt der Bankkunde bei Festgeldern vor Zeitablauf keine neue Weisung, dann verlängert das Kreditinstitut die Termineinlage in der Regel um dieselbe, ursprünglich vereinbarte Laufzeit.