Möglicherweise besteht außerdem noch eine Anzeigepflicht der Dienstbereitstellung gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß Telekommunikationsgesetz, nach der jeder einzelne Standort angezeigt werden muss.
Mit der Eröffnung der Möglichkeit zur Inverssuche durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist es für solche Unternehmen noch einfacher geworden, an Daten zu kommen.
Für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollten Teile des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes geändert werden.
Eine Vorteilsabschöpfung ist überdies in sektorspezifischen Spezialgesetzen vorgesehen, beispielsweise in Telekommunikationsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz.