Haferprodukte und Hartnudeln durften ab 1940 nur noch lose verkauft werden, Gerstenmehl, Teigwaren und anderes waren auch für Großproduzenten nur noch auf Sammelbezugsscheine erhältlich.
Diese stärke- und eiweißreichen Teigwaren machten mit dem Suppengemüse, das Mineralstoffe und Vitamine enthält, die Flüssignahrung zu einem vollwertigen Gericht.