In dieser Eigenschaft übernahm sie Repräsentationspflichten bei offiziellen Mittagessen, Teestunden, Banketten und Empfängen im Haus des Reichspräsidenten.
Die jungen Frauen kamen schon früh zur Teestunde und banden in Gegenwart der Braut deren Brautkranz, in den jede der unverheirateten Anwesenden mindestens einen Myrtenzweig einflechten musste.