Es bedurfte weder eines Nachweises besonderer Taten zum Erhalt der Medaille noch der Dokumentation der Kampftätigkeit als Frontkämpfer (z. B. durch das Soldbuch) zum Erwerb des Kampfabzeichens.
Detaillierte Berichte von Reden und Taten der Anhänger der Schule der Verhandlungen vermitteln ihre Geisteshaltung und intellektuellen Leistungen deutlich.
Aufgrund der Taten ermittelte die Polizei wegen Totschlags durch Unterlassen gegen zwei Ärzte, eine Pflegedirektorin, einen Stationsleiter und den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums.