Durch die Teilnahme der Ministerialbeamten, die auch innerhalb einer Ausschusssitzung wechseln können, wird bis auf die Ebene einzelner Tagesordnungspunkte Expertenwissen in das Beratungsverfahren eingebracht.
Die Teilnehmer werden nach Bekanntgabe der offiziellen Organisatoren so ausgewählt, dass eine „wohlinformierte, ausgeglichene Diskussion“ über die vorgegebenen Tagesordnungspunkte sichergestellt werde.