Eine extravaskuläre Applikation von Substanzen erfolgt z. B. als intramuskuläre Injektion, subkutane Injektion, perorale Medikation oder per Suppositorium.
Der Gesetzgeber hat hierzu Höchstmengen pro abgeteilter Form (Tablette, Suppositorium, Ampulle, Volumeneinheit bei Tropfen) und/oder Höchstmengen pro Packung festgelegt.
Entsprechend der Applikationsform muss die Arzneiform gewählt werden, also die Art, wie das Medikament zubereitet wird (z. B. Tablette, Suppositorium).