Weiterhin kann der Pass versagt oder entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass man sich der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung durch Flucht ins Ausland entziehen will.
Im späten Mittelalter entwickelten sich folgende mit „veme“ zusammengesetzte Begriffe mit Bezug auf Strafvollstreckung: vemer, vememeister als Umschreibung für den Nachrichter oder Henker, vemen für verurteilen, strafen, vemestat für Richtstätte.
Aufgrund der damaligen Generalamnestie für politische Straftraten, deren Anwendbarkeit auf diesen Fall das Reichsgericht feststellte, kam es nicht zur Strafvollstreckung.
Die Strafvollstreckung betrifft die gegebenenfalls zwangsweise Durchsetzung des gerichtlichen Strafausspruchs und ist nicht auf Freiheitsstrafen beschränkt.
Tatsächlich wurden bei Todesurteilen oftmals Oberstaatsanwaltschaften um Übernahme der Strafvollstreckung ersucht, in deren Richtstätten eine Enthauptung vorgenommen wurde.