Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der sich im Lauf der Geschichte hinsichtlich seiner Methode und der ihm zugerechneten Rechtsnormen verselbständigt hat.
Der Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts ist darüber hinaus durch spezielle Gesetze zur Umsetzung internationaler Verträge auf bestimmte internationale Amtsträger erweitert.
Dabei sollte der gesetzgeberische Einsatz von Strafrecht wegen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips immer nur ultima ratio (letztes Mittel) sein.
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Strafrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen.