Sie unterscheidet sich aber von der Prüfungsbescheinigung für 17-Jährige insofern, als dass sie nicht zum Fahren berechtigt, sondern im Straßenverkehrsamt gegen einen Kartenführerschein ausgetauscht werden muss.
Die drei am häufigsten aufgesuchten Ämter (Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt und Stadtarchiv) sind ebenfalls direkt von dieser überdachten Passage aus zugänglich.
Hierbei handelt es sich jedoch um eine optische Täuschung: Durch Messungen und Aussage des Straßenverkehrsamtes ist nachgewiesen, dass die Straße an dieser Stelle ein Gefälle aufweist.
Danach war es Sitz verschiedener kommunaler Behörden (Amt für Statistik, Forstamt, Liegenschaftsamt, Amt für Katastrophenschutz, Straßenverkehrsamt), die aber alle jeweils nach kurzer Zeit wieder auszogen.
Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle sechs Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Straßenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle zwei Jahre).