Die Gemeinden dürfen diesen Anschluss- oder Benutzungszwang für solche Einrichtungen einführen, die der Volksgesundheit dienen (insbesondere Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung).
Diese Sparte fasst die kommunalwirtschaftlichen Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Abfallwirtschaft, der Straßenerhaltung und Straßenreinigung sowie der Grünraumpflege zusammen.
Neben Pflichtaufgaben (etwa Meldewesen, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) gibt es freiwillige Leistungen (meist im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Stadtbibliothek).
Niedrige Dienstleistungen (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Schlachten) wurden institutionalisiert und gesellschaftlich fixiert und kooperativ von den Unberührbaren ausgeführt.
Viele sozialstaatliche Dienste wurden im Laufe der Jahre eingeführt, von der Straßenreinigung über die Post bis hin zu Kindergärten, Schulfreizeitangeboten und einem Bade-/Gesundheitshaus.
Trotz einer Genehmigung und finanzieller Unterstützung der Stadt wurden die Kunstwerke direkt nach der Demonstration von der Straßenreinigung entfernt und zerstört.
Dieser Geschäftsbereich umfasst alle kommunalen Dienstleistungen, wie Parkraumbewirtschaftung, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Versorgung mit Trinkwasser und Aufbereitung von Abwasser, Umweltdienstleistungen und Beerdigungsdienstleistungen.