Der Stifter hat durch eine Stiftungsurkunde seinen Willen zur Errichtung einer selbständigen Stiftung darzutun, das Einlagevermögen der Stiftung anzugeben und den Zweck der Stiftung zu umschreiben.
Grundlagen für einen Anschluss an eine Sammelstiftung sind der Anschlussvertrag und dessen integrierende Bestandteile (Stiftungsurkunde, Organisations-, Kosten- und Wahlreglement).
Einzelne Stifterfamilien sorgten mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung für die dauerhafte Versorgung eines Klerikers, der dann die laut Stiftungsurkunde zu haltenden Seelenmessen laß.