Der Vorstand bestand nun aus dem vom Senat ernannten Präsidenten und seinem Stellvertreter und den vom Präsidenten ernannten Rechnungs- und Schriftführer.
In den Jahren 1995 bis 2002 war er Stellvertreter der Nationalversammlung und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.
Nach dem Studienabschluss erwarb er 1902 das Anwaltspatent und arbeitete zunächst drei Jahre lang als Stellvertreter des Staatsschreibers, bevor er 1905 selbst dieses Amt übernahm.
Hierbei war es gestattet einen Stellvertreter (ein nicht Aufgerufener oder bereits Abgedienter) zu benennen, der gegen Bezahlung den Dienst des Gestellungspflichtigen übernahm.