Sie zeigen zudem die steigende Bedeutung der damals neueren Probleme auf dem Gebiet der Rechtskunde im Naturrecht, Staats- und Völkerrecht, Fürstenrecht, auch Gewohnheitsrecht und Rechtsgeschichte, Handels- und Seerecht.
Staatskirchen haben gewöhnlich gewisse staatliche Privilegien (Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber auch an gewisse Regeln des Staats gebunden.
Stiftungsinhalt und Verleihungspraxis der begehrten Auszeichnung wurden erst durch das bürgerliche Reformwerk im Staats- und Heerwesen von 1808 bis 1813 ermöglicht.