Sie stellte es den deutschen Einwohnern und Sowjetbürgern der in sowjetische Zuständigkeit gefallenen Gebiete frei zu bleiben oder zu gehen, Staatenlose wurden ausnahmslos umgesiedelt.
Anfangs galt der neue Wohnraum noch als begehrt, da eine eigene Wohnung – egal welcher Qualität – für einen einfachen Sowjetbürger jener Zeit noch eine Rarität darstellte.