Sobald die Sorgeerklärungen von beiden Eltern übereinstimmend abgegeben wurden und der Vorgang beurkundet ist, steht beiden Elternteilen die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu.
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, dahingehend, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Liegen hingegen zwei Sorgeerklärungen vor, so darf das Negativattest auch dann nicht erteilt werden, wenn das Jugendamt Zweifel an deren Wirksamkeit hat.
Bei einzeln abgegebenen Sorgeerklärungen ist die gemeinsame elterliche Sorge erst dann rechtswirksam, nachdem beide Eltern die Erklärung abgegeben haben.