Zwar wurde zunächst der Erbanspruch seines geistesschwachen Halbbruders und auch der seines postum geborenen Sohnes anerkannt, doch hatte diese Regelung keinen Bestand.
1061 zog sie sich nach einem von ihr mitverschuldeten Papstschisma aus der Regierungsverantwortung zurück, sicherte aber weiterhin die Thronansprüche ihres Sohnes.