Das Seemannsamt ist als staatliche Behörde zuständig für die Anliegen von Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge sowie von deutschen Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter ausländischer Flagge im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Eine erneute Anmusterung war erst nach durchgeführter Abmusterung oder nach der glaubhaft gemachten Beendigung der früheren Beschäftigung, die vom Seemannsamt im Seefahrtbuch zu bescheinigen war, möglich (Abs.