In jedem Fall darf das begünstigte Fahrzeug dann nur noch für das Befördern des/der Schwerbeschädigten verwendet werden sowie für Besorgungen für den/die Betroffene.
Danach wurden hier die Hauptfürsorgestelle für Schwerbeschädigte und die Verwaltung des bremischen Deichverbandes untergebracht, später wurden Wohnungen eingerichtet.