Daher bestand die Gefahr, dass sie in einen Interessenkonflikt gerieten und ihre Ermittlungsbemühungen gegen wirkliche oder vermeintliche Schwarzseher oft in einer rechtlichen Grauzone stattfanden.
Es wurde hingegen davon ausgegangen, dass die durch Gebührenbeauftragte ermittelten sogenannten Schwarzseher, die sich mit erheblichen Nachzahlungen konfrontiert sahen, negativ über die Beauftragten berichteten.