Die Zahl kann lediglich geschätzt werden, da Fehlgeburten in den ersten Schwangerschaftswochen oft subklinisch verlaufen, mithin als Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus fehlinterpretiert werden.
Der Schwangerschaftsverlauf wird eingeteilt in drei Abschnitte zu drei Monaten (medizinisch Trimenon oder Trimester), beziehungsweise je 13 Schwangerschaftswochen.
Der Gesetzesvorschlag, der nicht direkter Gegenstand des Referendums ist, sah vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden dürfen.