Für Frauen, die als Lehrerinnen in einem der wenigen akademischen Berufe arbeiteten, sahen regionale Gesetze die Beurlaubung nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat vor.
Seit 1949 bekommen alle werdenden Mütter das Paket, vorausgesetzt, sie haben vor dem vierten Schwangerschaftsmonat einen Arzt oder eine Geburtsklinik aufgesucht, und die Schwangerschaft hat mindestens 154 Tage gedauert.