Er war der Meinung, dass die Schweizer einer solchen Schutzmassnahme nicht bedurften, weil er ihre «ererbten Rechtsbegriffe für stark und unverrückbar» hielt.
Ohne weitere Schutzmassnahme würde bei einem Einschlag eine Spannung zwischen dem Unter- und Obergeschoss zwischen 5 kV und 10 kV induziert werden, was die Apparaturen beschädigen würde.