Auch wenn man den Antrag in dieser Form ablehne, sei man für Diskussionen offen, ob Einschränkungen der Schiedsgerichtsverfahren erforderlich seien, etwa hinsichtlich der Veröffentlichung von allen Gerichtsunterlagen.
Als Sonderform kann der Mediator am Ende einer Mediation, bei der es zu einer Einigung gekommen ist, zum Richter in einem Schiedsgerichtsverfahren (engl.