Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.
Neben den klassischen Bundeswertpapieren, wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen organisierte die Finanzagentur auch Emissionen neuer Finanzierungsinstrumente.
Ferner wurde die Rüstungsfinanzierung durch eine Steigerung der im Umlauf befindlichen Geldmenge und durch die Ausgabe weiterer Schatzanweisungen, wie z. Bsp.
Bis auf die Unverzinslichen Schatzanweisungen und Daueremissionen werden alle Bundeswertpapiere an den deutschen Wertpapierbörsen und auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt.
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes sowie inflationsindexierte Bundeswertpapiere werden nur zu bestimmten Zeitpunkten zum Erwerb angeboten.