Während früher in einen 20-Fuß-Seecontainer 300 Säcke also 18 Tonnen Kaffee geschlichtet wurden, können in einen mit Kunstfaser-Liner ausgestatteten gleich großen Container 21,6 t Rohkaffee geschüttet werden.
Glattstellung bedeutet, dass beispielsweise der Terminkäufer von Rohkaffee diesen am Fälligkeitstag durch einen Kassaverkauf wieder veräußert; es werden jeweils entgegengesetzte Geschäfte abgeschlossen.
Um nicht den Zoll für ganze Lieferungen vorab bezahlen zu müssen, richteten Röstereien deshalb eigene Zolllager ein, aus denen sie bedarfsabhängig den Rohkaffee entnehmen und versteuern können.