Der Pole hatte aufgrund einer Unsportlichkeit des Letten (Ellenbogenschlag) und einer Zeitüberschreitung der zweiten Runde durch den Ringrichter Einspruch gegen den Kampfausgang eingelegt.
Der über den in seinen Augen ungerechtfertigten Kampfabbruch erboste Sprott stieß den Ringrichter zu Boden und wurde deswegen mit einer dreimonatigen Kampfsperre belegt.