Es wird ihr vorgehalten, immer noch keinen Rettungsplan vorgelegt zu haben, um die Finanzen des Landes mehr als drei Monate nach dem Regierungsantritt zur Bewältigung der Krise zu stützen.
Daraus resultiert die Tatsache, dass Flucht- und Rettungspläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.
Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Auch ist die Evakuierung im Notfall nur möglich, wenn die laut Flucht- und Rettungsplan festgelegten Wegführungen mittels Absperrungen einzuhalten sind.