Obwohl die Reichsgesetzgebung der Nationalversammlung später vom erneuerten Bundestag für ungültig erklärt wurde, hat man den Reichsverweser auch im Nachhinein nie in Frage gestellt.
Der Reichsverweser handelte damit im Sinne des parlamentarischen Systems, denn das Zentralgewaltgesetz hätte einer Minderheitsregierung nicht entgegen gestanden.