Die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erteilt mit Einverständnis des Rehabilitanden dem jeweiligen Landesverband den Auftrag, einen passenden Arbeitsplatz zu vermitteln.
Die Rehabilitanden sollen durch die Nachsorge die Kompensationsstrategien und Verhaltensänderungen, die sie in der Rehabilitation erlernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können.
In allen Bereichen wird den speziellen Bedürfnisse der Rehabilitanden Rechnung getragen,  insbesondere im medizinisch-diagnostischen, pflegerischen und therapeutischen Bereich.