Die Rechtswahl bei Verträgen mit Auslandsbezug ist die Möglichkeit, unter mehreren Rechtsordnungen das für den Vertrag ganz oder teilweise anzuwendende Recht zu bestimmen.
Mangels Rechtswahl ist das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt der Person, die befördert werden soll, anwendbar, wenn sich auch der Start- oder Zielort in diesem Staat befinden.