Die Erledigungserklärungen können auch schon vor Rechtshängigkeit abgegeben werden, auch wenn – streng genommen – zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Rechtsstreit existiert.
2006 gab es einen Rechtsstreit zwischen der Electronic Frontier Foundation und AT&T, mit ausgelöst durch den ehemaligen AT&T-Techniker und späteren NSA-Whistleblower Mark Klein.
Es entfällt weiter, wenn ein Rechtsstreit zwischen den Parteien nicht vermeidbar ist oder bereits eine gerichtliche Entscheidung oder ein Vergleich vorliegt.