Der vorbeugende Rechtsschutz setzt mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes dieses besondere, qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis voraus.
Ein Anwartschaftsrecht macht folglich nur Sinn, wenn zwischen Einleitung und Vollendung eines Rechts eine Zeitspanne liegt, die rechtlich relevantes Rechtsschutzbedürfnis einzuschließen vermag.
Das Rechtsschutzbedürfnis ist im Prozessrecht Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage; bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis wird also die Klage als unzulässig abgewiesen.