Um die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger vor dieser Gefahr zu schützen, erlaubt das Gesetz, unter bestimmten Umständen Rechtshandlungen für unwirksam zu erklären.
Zentrales Thema sind die anfechtbaren Rechtshandlungen, bei denen die durch diese Rechtshandlung entstandene Gläubigerbenachteiligung angefochten wird.
Der Saal diente festlichen Anlässen wie Empfängen, Festen, Tanz- und Musikveranstaltungen sowie Versammlungen anlässlich von Rechtshandlungen wie Beratungen und Zeremonien.
Folglich gelten alle Rechtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar auf die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes abzielen, als nichtig.
Die in der Anfechtungsordnung erwähnten Rechtshandlungen, die das Vermögen eines Schuldners betreffen, können zwecks Befriedigung eines Gläubigers angefochten und diesem gegenüber als unwirksam erklärt werden.
In Rechtsstaaten müssen Rechtshandlungen der Rechtssubjekte (natürliche Personen, Unternehmen, Personenvereinigungen und der Staat mit seinen Untergliederungen) auf geltendem Recht beruhen.