Nach dem Kassationsrecht hatte das Gericht nur darüber zu befinden, ob das beanstandete Urteil politisch begründet war und unter schwerwiegenden Rechtsfehlern zustande kam ohne erneute Beweisaufnahme.
Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden.
Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.