Der Tatbestand der Rechtsbeugung sei bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht nur dann verwirklicht, wenn der betreffende Richter der Entscheidung zugestimmt hat.
In rechtsstaatlichen Demokratien steht eine politische Justiz im Konflikt mit den Prinzipien der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit und ist als Rechtsbeugung strafbar.
In einer Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung bezeichnete die Staatsanwaltschaft einige der dort erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung als zutreffend.
In jüngster Zeit wird diskutiert, inwieweit die vorsätzliche Missachtung gesetzlicher Vorschriften bei Verständigungen im Strafverfahren den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.