Entmenschlichung hat z. B. in der nationalsozialistischen Rassenhygiene zum Begriff des sogenannten lebensunwerten Lebens geführt: Im Nationalsozialismus wurden psychisch Kranke und geistig und physisch behinderte Menschen mit dieser Begründung ermordet.
Dieses sollte die nationalsozialistische Rassenhygiene befördern und sah die Zwangssterilisation von Behinderten vor, die von Amtsärzten beantragt werden konnte.
Er vertrat insbesondere die nationalsozialistischen Vorstellungen zur Erbbiologie und „Rassenhygiene“ und die Durchführung von Zwangssterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, die an seiner Klinik in großer Zahl erfolgten.