Grundlage für die Arbeit der Fachausschüsse sind – neben den gesetzlichen Bestimmungen – die von ihnen auf Basis der Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne erarbeiteten Prüfungskataloge.
Normativ werden in den neuen Rahmenlehrplänen unterschiedliche Lernfelder definiert, denen sich handlungsorientierte, d. h. als Tätigkeit formulierte Ziele und zugehörige Inhalte unterordnen.
Deshalb ist es für eine gute Abstimmung zwischen Berufsschule und betrieblicher Ausbildung wichtig, den jeweiligen Rahmenlehrplan des Bundeslandes respektive der entsprechenden Berufsschule anzufordern.
Durch das Schulgebäude soll der Schulcharakter in den Fokus gerückt werden, die Orientierung an die Rahmenlehrpläne der Schulen rückt in den Vordergrund.
Das Konzept, um die Handlungskompetenz konkret zu fördern, ist der Lernfeldansatz und das Mittel zur Durchsetzung ist die Neuordnung der Rahmenlehrpläne.
Er erarbeitet und aktualisiert Strukturpläne und Rahmenlehrpläne für Musikschulen und den Musikunterricht, gibt Empfehlungen für pädagogische Richtlinien und entwickelt und erprobt neue musikpädagogische Modelle.