Wird das Quorum bei Kandidatenaufstellungen nicht erreicht, muss vor der Versammlung dargelegt und begründet werden, weshalb es nicht erreicht werden konnte.
Damit das Ergebnis der Bürgerentscheide Gültigkeit erlangt, ist ein Quorum von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten notwendig, was 8.229 Personen entspricht.