Das in der Verfügungsmacht der Gesellschafter stehende Privatvermögen spielt bei der Haftung eine Rolle, da persönlich haftende Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden haften.
Privatgrundstücke sind danach alle Grundstücke, die nicht als Betriebsgrundstück gewidmet sind, im Eigentum des Gesellschafters stehen und von diesem ausschließlich als Privatvermögen genutzt werden.
Beim Teilbesteuerungsverfahren beträgt die Entlastung von Beteiligungen im Geschäftsvermögen 50 %, Dividenden aus Beteiligungen im Privatvermögen werden um 40 % entlastet.
Dabei bietet das Unternehmen für Privatpersonen, Familien und Institutionen weltweit drei Hauptservices: Verwaltung von Privatvermögen, Institutionelle Vermögensverwaltung und Dienstleistungen rund um das Vermögen.
Bei Personenhandelsgesellschaften besteht neben dem Vermögen der Gesellschaft noch die unbeschränkte Haftung des Privatvermögens der voll haftenden Gesellschafter.