Die Prüfung erfolgte vor einem Prüfungsausschuss, der aus fünf Mitgliedern (Werksleitung, Betriebsrat, Aufsichtsperson, Ausbildungsleiter und Berufsschullehrer) bestand.
In den ersten Jahren wurde daher die Prüfung auch nicht vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer abgelegt, welches heute hierfür jedoch nötig ist.
1946 wird er als Vorsitzender eines Entnazifizierungs-Prüfungsausschusses eingesetzt und wirkt als öffentlicher Kläger nach Verkündung des Befreiungsgesetzes.
Es verwaltet und organisiert die Prüfungsverfahren in den Diplomstudiengängen in Zusammenarbeit mit dem für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.