Im Beruf bezeichnet die Präsenzpflicht eine Pflicht zur zeitlichen Präsenz am Arbeitsort, also die Pflicht, dort während der Arbeitszeit anwesend und verfügbar zu sein.
Hierbei wird von den Mitgliedern eine aktive Teilnahme erwartet und sie sollen nach Möglichkeit an mindestens der Hälfte aller Treffen anwesend sein (Präsenzpflicht).
Wegen einer möglichen Kollision mit der Präsenzpflicht beschloss das Domkapitel den Entwurf eines Statuts, wie in solchen Fällen künftig zu verfahren ist.