Ferner bilden die Überwachung der Gast- und Schankwirtschaften, die Handhabung der Polizeistunde, die Kontrolle der öffentlichen Tanzbelustigungen und der sonstigen Lustbarkeiten sowie die Maßregeln gegen Trunksucht den Gegenstand der Sittenpolizei.
Es blieb bei der bisherigen Regelung: regelmäßige Kontrolle durch die Polizei, keine Abgabe von Getränken, keine Schließung des Etablissements nach der Polizeistunde.