Ursprünglich hatten Polizeidienststellen zur Verschleierung oder auch zur Abkürzung des Sprechfunkbetriebs unterschiedliche, regionale Code-Systeme in Gebrauch.
1905 wurde aus dieser Sammlung Dillmanns Zigeuner-Buch kompiliert, das Einzelangaben zu 3.350 Personen enthielt und das den Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt wurde.
Sollte der Beteiligte oder eine von ihm beauftragte Person nicht erscheinen, ist unverzüglich Meldung an die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu machen.
Keine Polizeidienststellen im originären Sinn stellen Verwaltungsämter dar, die je nach Bundesland beispielsweise mit der Verwaltung des Personals oder der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst sind.