Die anfänglich 30 bis 40 Kranken waren vorwiegend Pflegefälle, da die Anstalt keine Einrichtungen besaß, um im damaligen Sinne als Heilanstalt aufgefasst zu werden.
Mit Hilfe dieser Versicherung sollen die Personen, die ihr Arbeitsleben lang Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung gezahlt haben, im Pflegefall nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein.