Im meißnischen Währungsgebiet reichte jedoch die eng begrenzte Gültigkeit der Pfennige aus, da sich der wesentlichste Teil des Handels nur regional, meist nur zwischen Dorf und Stadt, vollzog.
Als Geldleistung waren 39 Pfennige fällig und dazu auch ein Fleischschwein, dessen Taxierung mit 30 Pfennigen darauf hindeutet, das es nicht ausgewachsenen sein musste.